Samstag, 28. Januar 2012
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Aktuelle Information 12/2011 PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 14. Dezember 2011 um 00:00 Uhr

Liebe Leserinnen und Leser unserer Internetseite!

Unser diesjähriges  Jahrestreffen fand am 15. und 16. Oktober in Stuttgart statt und erstreckte sich über zwei Tage. Mit 50 Teilnehmern waren fast 100% mehr als im Vorjahr anwesend.

Das Hauptthema lautete „Recht in der Medizin und Gewissensfreiheit“.  Die Vorträge hielten ein Theologe, zwei Juristen und mehrere Ärzte aus verschiedenen Fachbereichen.

Pater Dr. jur. Michael Weigl sprach über den Stellenwert des subjektiven Gewissens im Kontext von kirchlichem Lehramt, persönlicher Verantwortung und weltlicher Autorität.

Von den Juristen wurde die gesetzliche Lage in Deutschland dargestellt. Besonders wichtige Gesetze, wie z.B. das Weigerungsrecht, an einem Schwangerschaftsabbruch teilzunehmen (§12 Schwangerschaftskonfliktgesetz) oder die Gesetzeslage zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen (Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts), wurden detailliert erläutert.

Ein Vortrag widmete sich dem Thema Patientenverfügung. Ein Volljurist erläuterte die juristischen Hintergründe einer Patientenverfügung. Die von der Ärztevereinigung St. Lukas e.V. konzipierte Patientenverfügung für Katholiken wurde in diesem Zusammenhang vorgestellt. Diese Patientenverfügung kann von unserer Webseite heruntergeladen werden (www.kathmed.de).

Den Abschluss bildete ein Vortrag über die künstliche Ernährung mittels einer PEG-Sonde. Die Vorteile und die Nachteile der Sondenernährung wurden dargestellt und das im Individualfall zu entscheidende Vorgehen eingehend erläutert.

Ein besonderer Höhepunkt war der Vortrag von Apotheker Dirk Wöppelmann. Er gründete die „Apothekerinitiative“, mit der er  1986  beim Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Verweigerungsmöglichkeit  der Abgabe von nidationshemmenden Medikamenten durch Apotheker beantragte. Der Antrag wurde bewilligt und den Apothekern wurde das Recht zugesprochen, sich bei der Verweigerung der Abgabe nidationshemmender Mittel auf ihre freie Gewissensentscheidung zu berufen (Art. 4 Abs. 1, GG).

Den Mut haben, dem inneren Gewissen zu folgen, ist nicht immer einfach. Deshalb unterstützen wir kostenlos und unverbindlich Angehörige von medizinischen Berufen und Patienten, die in einem medizinisch-moralischen Konflikt stehen und professionellen Rat suchen. Sie können sich unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. an uns wenden.

In dieser vergänglichen Zeit fällt eine ewige Entscheidung